Kanzleiprofil

Der Fokus der Kanzlei liegt auf dem außergerichtlichen und gerichtlichen Umgang mit Behörden und Ämtern der öffentlichen Verwaltung.

Dies ist etwa dann der Fall, wenn Sie - um nur einige Beispiele zu nennen - als Beamter nicht mit Ihrer dienstlichen Beurteilung zufrieden sind, das Gewerbeamt die Ausübung Ihres Gewerbes untersagt hat oder Ihre Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums nicht verlängert wurde.

In fachlicher Hinsicht profitieren Sie von meiner Doppelqualifikation als Volljurist und Diplom-Verwaltungswirt, die ich unter anderem an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer erworbenen habe. Hinzu kommen meine beruflichen Erfahrungen bei verschiedenen Behörden. Hierdurch wird ermöglicht, in jeder Phase des Verfahrens das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Gespräche können auch in Englisch geführt werden.

Ihr Rechtsanwalt Dipl.-Verw. Olaf Hans Günther