Sozialrecht
Mit dem Sozialrecht müssen Sie sich meist erst dann auseinandersetzen, wenn Sie vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sind, den Lebensunterhalt für sich und Ihre Familienangehörigen aus eigener Kraft zu bestreiten.
Arbeitslosengeld
Die Frage nach Ansprüchen auf Arbeitslosengeld 1 oder Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV) stellt sich meist nach dem Verlust des Arbeitsplatzes durch eine Kündigung des Arbeitgebers. Aber auch andere Beendigungen von Arbeitsverhältnissen können einen Einfluss auf Ihre Anspruche auf Arbeitslosengeld haben. So kann ein Aufhebungsvertrag zu einer Sperrzeit bei Ihren Arbeitlosengeldansprüchen führen. Sie sollten daher darauf achten, dass der von Ihnen beauftragte Rechtsanwalt neben dem Sozialrecht auch Arbeitsrecht bearbeitet. Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben Sie, wenn Sie eine gewisse Zeit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Das Arbeitslosengeld 1 wird also aus - unter anderem auch Ihren - Beiträgen finanziert. Arbeitslosengeld 1 wird jedoch nur für eine begrenzte Zeit gezahlt. Dananch bestehen möglicherweise Ansprüche auf Arbeitslosengeld 2. Arbeitslosengeld 2 wird nicht aus der Arbeitslosenversicherung finanziert, sondern aus Steuermitteln. Arbeitslosengeld 2 unterliegt deshalb strengeren Kriterien als Arbeitslosengeld 1, etwa bei der Anrechnung von Vermögen.
Rente
Falls Sie aufgrund Ihres Alters nicht mehr arbeitsfähig sind, kommen für Sie eine Altersrente oder eine Pension in Betracht. Falls Sie vor Erreichen der Altersrente arbeitunfähig werden, besteht unter Umständen ein Anspruch auf Erwerbsunfähikeitsrente (EU-Rente) oder Berufsunfähigkeitsrente, bzw. Leistungen einer Berufsgenossenschaft. Anderenfalls kommt für Sie Sozialhilfe in Frage.