Schulrecht
Viele Eltern wünschen sich für Ihr Kind ein bestimmtes Gymnasium oder eine bestimmte Sekundarschule. Wenn für eine Schule mehr Bewerber als Plätze zur Verfügung stehen, werden die freien Plätze nach bestimmten Kriterien vergeben. Hierbei spielt unter anderem die Durchschnittsnote eine entscheidende Rolle. Falls Ihr Kind keinen Platz an dem "Wunschgymnasium" erhält, erlässt das Schulamt einen ablehnenden Bescheid. Diese Entscheidung ist gerichtlich überprüfbar. Um einen reibungslosen Übergang auf die "Wunschschule" zu gewährleisten, ist zudem ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht zu stellen.