Polizeirecht

Das Polizeirecht befasst sich mit der Gefahrenabwehr durch die Polizei oder die Ordnungsbehörden. Nach den einzelnen Polizeigesetzen der Bundesländer können die Ordnungsbehörden und die Polizei die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit abzuwehren. Eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit liegt unter anderem bei Verstößen gegen Gesetze vor. Als Bürger haben Sie etwa mit dem Polizeirecht zu tun, wenn Ihr Auto im absoluten Halteverbot steht und die Polizei Ihr Auto abschleppen lässt. Ein anderes Beispiel ist das unangeleinte Herumlaufen Ihres Hundes in einer öffentlichen Grünanlage. Hier kann das Ordnungsamt ein Bußgeld gegen Sie verhängen.

Gegen solche Maßnahmen können Sie sich - wenn Sie sie für unberechtigt halten - wehren. Wehren können Sie sich gegen die Maßnahme selbst sowie gegen den sogenannten Kostenbescheid, der Ihnen die Kosten der Maßnahme auferlegt. Sie können Widerspruch einlegen und - wenn die Widerspruchsbehörde dem Widerspruch nicht abhilft - auch vor dem Verwaltungsgericht klagen.