Hochschulrecht
Die Studienplatzklage bildet den Schwerpunkt im Hochschulrecht. Bei einer Studienplatzklage wird dahingehend argumentiert, dass die Ausbildungskapazität der Universität größer ist als die von ihr zur Verfügung gestellten Studienplätze. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie sich vorher für den gewünschten Studienplatz auch tatsächlich beworben haben. Erhalten Sie den Ablehnungsbescheid der Universität, muss unverzüglich ein Eilverfahren beim zuständigen Verwaltungsgericht eingelegt werden. Das Eilverfahren findet neben dem Klageverfahren statt und ist nötig, da das Klageverfahren mehrere Monate dauern kann und Ihnen von daher nicht weiterhilft. Stellt das Gericht im Eilverfahren fest, dass mehr Studienplätze vorhanden sind als die Universität angegeben hat, können Sie - falls nicht zu viele andere Mitbewerber auch ein Eilverfahren eingelegt haben - einen Studienplatz erhalten. Da Sie den Studienplatz nur vorläufig im Eilverfahren erhalten haben, wird meist mit der Universität ein Vergleich geschlossen, dass Ihnen der Studienplatz endgültig zugesprochen wird. Im Gegenzug dazu verpflichten Sie sich, auf den Kostenerstattungsanspruch aus dem Eilverfahren zu verzichten und die Klage im Hauptverfahren zurückzunehmen.
Ein weiterer Schwerpunkt im Hochschulrecht sind Probleme mit dem BAföG-Amt. Auch hier können ein Widerspruchsverfahren oder Klageverfahren sinnvoll sein.